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Besondere Bedingungen zur Umsatzpolizze (TRUM-08)
Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung sind die in der Polizze genannten Güter für deren Transporte der
Versicherungsnehmer aufgrund kaufmännischer Grundsätze Versicherung für eigene oder [...] an welchen der Versicherungsnehmer kein anderes Interesse hat, alsa.
jenes, dass er den Auftrag zu deren Versicherung erhalten hat;
Güter mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Edelmetalle (gemünzt und [...] fährdete Güter, chemisches und biochemischesc.
Gefahrengut, radioaktive und spaltbare Stoffe und deren Abfallprodukte sowie Waren,
welche mit Wissen des Versicherungsnehmers mit irgendeinem dieser Produkte
GP-ED-95 (GP-ED-95)
zum Zeitpunkt der Tat in den Ver-
sicherungsräumlichkeiten befindlichen Sachen zu bemächtigen oder deren Herausgabe zu erzwingen.
Versicherungsschutz besteht dabei bis EUR 2.180,19,- auf erstes Risiko
Produktinformationsblatt Assistance Digital (PIBDAss.2024)
heit, Datenschutz- und
Copyrightverletzungen:
Überprüfung der IT-Geräte auf Schadsoftware und deren
Entfernung
Produktinformationsblatt Assistance Digital PIBDAss.2024, 25.03.2024, Seite 2 von 2
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2009.1 (VBFRV2009.1)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile verkauft und
deren aktueller Wert in die Deckungsrückstellung einer nicht-fondsgebundenen Rentenversicherung
übertragen
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2012 (VBLLAB2012)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so ungewöhnlichem
Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
d) durch die vorsätzliche