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STURM - Solarthermieanlagen - St3131.19 (St3131.19)
herungssumme zum Neuwert mitversichert.
Gemäß Artikel 3 Punkt 1.3.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich
der Versicherungsschutz bei Solarthermieanlagen auch auf die Verglasung
Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks (LW3020.13)
des versicherten Grundstücks -
LW3020.13
Abweichend von Art. 2 Pkt. 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gelten bis zur Höhe der
vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme auf
Keine Einlagerung von Heu und Stroh (Fe2847.16)
ß von mehr als 5000 kg stellt
eine Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS dar und ist
dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Aufgrund Wegfalls der Bedingung entfällt
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1061.16)
für Ärzte - UN1061.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende Invaliditätsgrade
Erweiterter Neuwertersatz (LW2830.16)
Erweiterter Neuwertersatz - LW2830.16
In Erweiterung von Art. 8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gilt vereinbart, dass
bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes