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Vollautomatische Mühlen F90 (F90)
FEUER - Vollautomatische Mühlen - F90
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
1. Vom Einbringen des Getreides in die Mühle bis zum Absacken de
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW1107.15)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an Erdwärmekollektor- und
Erdwärmetauscherrohren - LW1107.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen
gegen Leitungs
Wasserrecht (AH3417.12) (AH3417.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schadenersatzverpflichtungen nach dem Wasser-
rechtsgesetz - AH3417.12
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch Umweltstörung. Für
dies
Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
MASCHINENBRUCH-BU - Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal - BU-
Versicherung - MU3002.12
1. Versicherte Sachen:
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 1 der AMBUB gilt vereinbart, dass als versicherte
Premium ab 11 % Invalidität (UN1071.18)
UNFALL - Premium ab 11 % Invalidität - UN1071.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für