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Dachlawinen und Schneerutsch (St1102.15)
STURM St1102.15
Dachlawinen und Schneerutsch
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmversicherung (AStB) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
Schäden an Gartentoren (DH1409.15)
die Versicherungsräumlichkeiten gelten in Erweiterung von Artikel 1
Punkt 2.2.6. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD bis zu der auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert
Cerankochfelder und definierte Geräteverglasungen (DH1503.18)
definierte Geräteverglasungen - DH1503.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Kochflächen aus Glas (Cerankochfelder), Kühlschrank-, Aquarien-
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
zum Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren
und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert [...] der damit in Zusammenhang
stehenden Wärmeentwicklung).
2. Örtlicher Geltungsbereich
Am Versicherungsgrundstück innerhalb und außerhalb von Gebäuden
Auf Probe- und Auslieferungsfahrten sowie am Transportmittel
Sonderverglasungen (DH1504.18)
HAUSHALT - Sonderverglasungen - DH1504.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Tür- und Fensterverglasungen von Sauna- und Infrarotkabinen