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Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) und der Besonderen Bedingung
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (DC-2008.18)
versichert sind jedoch Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem
Vertrag zugrunde liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1060.16)
für Ärzte - UN1060.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende Invaliditätsgrade
Erweiterter Neuwertersatz für Wohngebäude (AHo009.18)
- Erweiterter Neuwertersatz für Wohngebäude - AHo009.18
In Ergänzung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt vereinbart, dass
Photovoltaikanlagen (Fe1123.19)
Wechselrichtern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion