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Prämienrückgewähr und Vorsorge-VersicherungMaschinen - Pauschal - BU-Versicherung (MU3001.12)
es den tatsächlichen Versicherungswert (Deckungsbeitrag gemäß AMBUB) für
dieses abgelaufene Versicherungsjahr bekanntzugeben.
a) Ist der bekanntgegebene Betrag kleiner als die Versicherungssumme, so wird [...] bekanntgegebene Betrag größer als die Versicherungssumme, so wird die anteilige
Mehrprämie bis höchstens 33 1/3% der im voraus gezahlten Jahresprämie nachträglich
vorgeschrieben.
3. Wird der Vertrag nicht fortgesetzt [...] dann zurückgezahlt,
wenn durch einen Wirtschaftstreuhänder bestätigt wird, daß der bekanntgegebene Betrag dem
tatsächlichen Versicherungswert des letzten abgelaufenen Versicherungsjahres entspricht.
4.
Prämienrückgewähr und Vorsorge-Versicherung (Feuer-BU) (BU3007.12)
den tatsächlichen Versicherungswert (Deckungsbeitrag gemäß Art. 5 AFBUB)
für dieses abgelaufene Versicherungsjahr bekanntzugeben.
a) Ist der bekannt gegebene Betrag kleiner als die Versicherungssumme, [...] gegebene Betrag größer als die Versicherungssumme, so wird die anteilige
Mehrprämie bis höchstens 33 1/3% der im Voraus gezahlten Jahresprämie nachträglich
vorgeschrieben.
3. Wird der Vertrag nicht fortgesetzt [...] dann zurückgezahlt,
wenn durch einen Wirtschaftstreuhänder bestätigt wird, dass der bekannt gegebene Betrag dem
tatsächlichen Versicherungswert des letzten abgelaufenen Versicherungsjahres entspricht.
4.
Prämienrückgewähr und Vorsorge-Versicherung (EC) (BU3009.12)
den tatsächlichen Versicherungswert (Deckungsbeitrag gemäß Art. 5 AECBU)
für dieses abgelaufene Versicherungsjahr bekanntzugeben.
a) Ist der bekannt gegebene Betrag kleiner als die Versicherungssumme, [...] gegebene Betrag größer als die Versicherungssumme, so wird die anteilige
Mehrprämie bis höchstens 33 1/3% der im voraus gezahlten Jahresprämie nachträglich
vorgeschrieben.
3. Wird der Vertrag nicht fortgesetzt [...] dann zurückgezahlt,
wenn durch einen Wirtschaftstreuhänder bestätigt wird, dass der bekannt gegebene Betrag dem
tatsächlichen Versicherungswert des letzten abgelaufenen Versicherungsjahres entspricht.
4.
Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Seniorenbundes (SBBR2015)
angeführten Leistungen werden von uns ersetzt, sofern nicht von einem
Sozialversicherungsträger oder von einem sonstigen Leistungsträger Ersatz zu leisten ist.
Artikel 6 - Fälligkeit unserer Leistung und [...] Gerichtsstand
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche
Zuständigkeit nach dem für unseren Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen
Niederlassung.
Wir [...] Artikel 11 - Welches Recht ist anzuwenden?
Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.
Anhang
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
§ 6.(3) Ist die Leistungsfreiheit für den Fall
Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
Bewertungsrichtlinien der Oberösterrei-
chischen in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (Bestätigung auf Antrag durch
Unterschrift des Inspektors).
2. Die in Anlehnung an den [...] Ebenso erlischt diese Zusage für den Fall, daß ein zum Zeitpunkt des Vertragsab-
schlusses bestehender Mitversicherungsvertrag in der Folge abweichend von den Versicherungsverhält-
nissen reduziert [...] F811a.1
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
DIE OBERÖSTERREICHISCHE VERZICHTET im Schadenfall für ihren Vertrag AUF DEN EINWAND DER UNTERVERSI-
CHERUNG für die in den Sparten Feuer und Sturm versicherten Gebäude