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Sicherheitstüre gemäß ÖNORM B5338 (DH1411.15)
allfällige Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Obliegenheit bleibt davon unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Mehrkosten infolge Technologieverbesserung (Fe3055.22)
für den übersteigenden Teil wird im Rahmen einer Erstrisikosumme laut
Polizze geleistet.
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Mehrkosten durch Preissteigerung für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5012.23)
sfalles und dem Abschluss der Wiederherstellung bis zu
zwei Jahren nach dem Schadenfall.
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Plus (UN1074.18)
Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für eine versicherte Unfallrente
unberücksichtigt.
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Inhalt in Garderobenkästchen (DH1714.15)
lichkeiten gemäß
Artikel 2 Punkt 4.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD einbricht.
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