Suche
Wasserverlust (LW5014.22)
inklusive Kanalbenützungsgebühren -
LW5014.22
Abweichend von Artikel 2 Punkt 13 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) gelten die in Folge eines [...] umme auf erstes Risiko mitversichert.
Die Obliegenheiten gemäß Artikel 5 und 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB bleiben von
dieser Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03
Versicherungsbedingungen der Kreditrestschuldversicherung 2011.1 (VBKRV2011.1)
ab Fälligkeit der
Leistung.
§ 12 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde mit den Beilagen "Rechnungsgrundlagen
und Kosten" und "Rückkaufswerte" sowie [...] n in gleicher Weise.
(4) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Prämienanteile und Kosten nach Absatz 1 sind Teil
der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können [...] Verpfändung und Abtretung
§ 11 Erklärungen
§ 12 Bezugsberechtigung
§ 13 Verjährung
§ 14 Vertragsgrundlagen
§ 15 Anwendbares Recht
§ 16 Aufsichtsbehörde
§ 17 Erfüllungsort
§ 18 Rentenwahlrecht
Versicherungsbedingungen der Kreditrestschuldversicherung 2011 (VBKRV2011)
Jahren ab Fälligkeit der
Leistung.
§ 12 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Versicherungsurkunde mit den Beilagen "Rechnungsgrundlagen
und Kosten" und "Rückkaufswerte" sowie sonstiger [...] en in gleicher Weise.
(4) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Prämienanteile und Kosten nach Absatz 1 sind Teil
der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können [...] Verpfändung und Abtretung
§ 11 Erklärungen
§ 12 Bezugsberechtigung
§ 13 Verjährung
§ 14 Vertragsgrundlagen
§ 15 Anwendbares Recht
§ 16 Aufsichtsbehörde
§ 17 Erfüllungsort
§ 18 Rentenwahlrecht
ANP (ANP)
ANPASSUNGSKLAUSEL - VersVG-Novelle 1994
1. Der gegenständliche Versicherungsvertrag wurde auf der Grundlage der Versicherungsvertragsgeset-
zes 1958 BGBl 1959/2 idF des BGBl 1993/90 und 1994/509 (Ver [...] Zeitpunkt des Vertragsschlusses vom Versicherer
verwendeten Versicherungsbedingungen und Klauseln aufgrund der VersVG-Novelle 1994 nicht rechts-
wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit aller anderen
Schadenersatzbeitrag für KFZ mit besonderer Verwendungsbestimmung (KH1033.13)
Versicherungssteuer)
für jeden Versicherungsfall zu entrichten.
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander
bzw. zwischen solchen und Sozialversicherungsträgern [...] trägern erbracht wurden, werden hiebei nicht
berücksichtigt.
Der Schadenersatzbeitrag wird auf Grund einer entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig