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Radioaktive Isotope - Merhkosten (Fe5136.18)
Isotope - Mehrkosten - Fe5136.18
1. Abweichend von Artikel 2, Punkt 9.5. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch radioaktive Isotope -
Feuer - Photovoltaikanlagen - Fe5123.19 (Fe5123.19)
Wechselrichtern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion
Feuer - Solarthermieanlagen - Fe5131.19 (Fe5131.19)
und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert.
Nicht
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW1125.15)
Versicherungsgrundstückes - LW1125.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden einschließlich
Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.15)
Blitzschäden Alarmierungsanlagen - Fe3028.15
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert.
Innerhalb der