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Solarthermieanlagen (Fe1131.18)
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe1131.18
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Solarthermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren sind samt dazugehörigen [...] Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert
Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen (St5127.18)
STURM - Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen - St5127.18
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. Schwimmbadüberdachungen gelten einschließlich [...] auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen
Keine Einlagerung von Heu und Stroh (Fe2847.16)
stellt
eine Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS dar und ist
dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Aufgrund Wegfalls der Bedingung entfällt dann der eingeräumte Nachlass
Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St1127.15)
STURM - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - St1127.15
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Ve [...] auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen
Sengschäden am Wohnungsinhalt (DH1106.15)
Sengschäden am Wohnungsinhalt - DH1106.15
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Sengschäden am versicherten Wohnungsinhalt auf erstes Risiko bis zur Höhe der [...] ngssumme mitversichert.
Auf die Gültigkeit aller sonstigen, in Artikel 2 Pkt.1 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD
genannten Ausschlüsse vom Versicherungsschutz, insbesondere auf den Ausschluss von