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LEITUNGSWASSER - Schadensuchkosten - LW5020.22 (LW5020.22)
- Schadensuchkosten - LW5020.22
In Erweiterung zu Art. 3 Pkt. 2.2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) ersetzt der Versicherer Suchkosten
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (Fe1139.21)
Fe1139.21
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert versichert
Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (Fe2820.16)
Voraussetzung bzw. Bedingung stellt eine Gefahrenerhöhung im Sinne
des Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS dar, und ist dem Versicherer unverzüglich
anzuzeigen.
Aufgrund Wegfalls der Bedingung entfällt
Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten (DH1505.21)
Natur- und Kunststeinplatten - DH1505.21
Ergänzend zu Artikel 2 Punkt 5.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind Bruchschäden
an Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten von Küchen- und Sanitäreinrichtungen
Solarthermieanlagen (Fe1131.19)
und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert.
Nicht