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Mehrkosten durch behördloche Auflagen für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5011.23)
Mehrkosten, die behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor dem Schadenereignis betreffen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Röhrenklausel (MB66-03)
von dem Zeitpunkt an gerechnet, zu dem der erste Besitzer die
Nutzungsmöglichkeit hatte.
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Verwahrung von beweglichen Sachen (AH3414.19) (AH3414.19)
Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie elektronischen Datenverarbeitungs-
anlagen.
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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen (TRKA-08)
Versicherer ist berechtigt, den zu Stande gebrachten Gegenstand in Gewahrsam zua.
nehmen.
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Der Versicherungsnehmer oder Versicherte ist [...] vier Wochen seine Rechte an dem zu Stande
gebrachten Gegenstand dem Versicherer überträgt.
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Hebebühnen (AH3801.12) (AH3801.12)
Unfallschäden müssen vor dem Heben mit der Hebebühne bildlich festgehalten
werden
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