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Einrichtung und Vorräte (ED1149.18)
dienen.
Nicht zu Einrichtung und Inhalt gehören:
- Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
- Luftfahrzeuge,
- Handelswaren aller Art,
- Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Edelsteine
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2003) (AECB2003)
Versichert sind Schäden durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im
Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung.
Nicht versichert sind:
Schäden [...] Schäden
durch Erdbeben entstanden sind.
1.6. Lawinen und Lawinenluftdruck
Lawinen sind an Berghängen abgehende Schnee- oder Eismassen.
Lawinenluftdruck ist die von einer abgehenden Lawine verursachte [...] Isotopen oder ionisierender Strahlung;
1.6. Brand, Explosion und Flugzeugabsturz, ausgenommen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen (gemäß
Artikel 1, Punkt 1.1.1.) sowie Erdbeben (gemäß Artikel 1, Punkt 1
Grobe Fahrlässigkeit Eigenheim (ZH1002.14)
vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten oder
einer Gefahrerhöhung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verletzung gesetzlicher,
behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gemäß
Einrichtung und Inhalt (ZH1003.18)
dienen.
Nicht zu Einrichtung und Inhalt gehören:
- Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
- Luftfahrzeuge,
- Handelswaren aller Art,
- Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Edelsteine
Grobe Fahrlässigkeit DaHeim (DH1712.14)
vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten oder einer
Gefahrenerhöhung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verletzung gesetzlicher, behördlicher
oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gemäß