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Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherung von eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2013)
t weniger als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch bei Ablauf.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens
des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2016)
utz
versicherte Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch
in deren Haltung stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] gem. Artikel 2.1., die zwar während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren behauptete Ursache jedoch in die Zeit vor
Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur [...] Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren unter Punkt 1.3.1. bis 1.3.3. genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
sowie
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (AMBUB2013)
vereinbart ist - der
Versicherungsschutz für
- Baugruppen mit Bauelementen der Halbleitertechnik und
- deren interne Datenträger (bei denen vom Hersteller eine betriebsbedingte Auswechslung durch
den Benutzer [...] brechung erbracht worden wäre.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne
erhebliche Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, nicht als Betriebsunterbrechung [...] ngsschäden infolge von Beschädigungen
oder Zerstörungen von nicht versicherten Sachen, auch wenn deren Beschädigung oder
Zerstörung die Folge eines Maschinenschadens ist.
2.2.8. Der Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB2024)
vereinbart ist – der
Versicherungsschutz für Baugruppen mit Bauelementen der Halbleitertechnik und deren interne
Datenträger (bei denen vom Hersteller eine betriebsbedingte Auswechslung durch den Benutzer [...] Versicherungswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d.s. die
Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage (ohne
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherung von eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2015)
ein, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer.
3. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehören (Verbraucherverträgen) [...]
2.1. Versicherungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Dauer von mehr als drei Jahren, deren
Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge) [...] Informationen nur elektronisch erhalten, so kann er jederzeit -; jeweils einmalig kostenfrei -;
auch deren Ausfolgung auf Papier oder in einer anderen von ihm gewünschten und vom Versicherer
allgemein zur