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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2023)
g erfolgt bis zur Höhe der Kosten der Bahnfahrt zweiter Klasse
einschließlich Zuschlägen. Steht dieses Transportmittel nicht zur Verfügung, ersetzt der
Versicherer die Kosten eines vergleichbaren [...] n, die einen ursächlich und zeitlich zusammenhängenden,
einheitlichen Vorgang darstellen, steht die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung.
Ihre Höhe bestimmt sich nach dem Zeitpunkt [...] aufgehoben ist, sofern die Interessenwahrnehmung
im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
5.3. die Geltendmachung von Forderungen, die an den Versicherungsnehmer abgetreten wurden,
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2020.21)
g erfolgt bis zur Höhe der Kosten der Bahnfahrt zweiter Klasse
einschließlich Zuschlägen. Steht dieses Transportmittel nicht zur Verfügung, ersetzt der
Versicherer die Kosten eines vergleichbaren [...] n, die einen ursächlich und zeitlich zusammenhängenden,
einheitlichen Vorgang darstellen, steht die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung.
Ihre Höhe bestimmt sich nach dem Zeitpunkt [...] aufgehoben ist, sofern die Interessenwahrnehmung
im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
5.3. die Geltendmachung von Forderungen, die an den Versicherungsnehmer abgetreten wurden,
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2020)
g erfolgt bis zur Höhe der Kosten der Bahnfahrt zweiter Klasse
einschließlich Zuschlägen. Steht dieses Transportmittel nicht zur Verfügung, ersetzt der
Versicherer die Kosten eines vergleichbaren [...] n, die einen ursächlich und zeitlich zusammenhängenden,
einheitlichen Vorgang darstellen, steht die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung.
Ihre Höhe bestimmt sich nach dem Zeitpunkt [...] aufgehoben ist, sofern die Interessenwahrnehmung
im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
5.3. die Geltendmachung von Forderungen, die an den Versicherungsnehmer abgetreten wurden,
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.22)
der Versicherer jedoch wegen arglistiger Erhebung eines unbegründeten
Versicherungsanspruches, so steht ihm die Gesamtprämie zu.
Die Bestimmungen des Pkt. 6 finden sinngemäß Anwendung.
Art. 12 - Obli
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2013) (AECBU2013)
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer.
Artikel 4
Betriebsunterbrechung
1. Als Betriebsunterbrechung [...] Behebung des Sachschaden nicht
rechtzeitig vorsorgt oder ihm dafür nicht genügend Kapital zur Verfügung steht;
2.2.6. dadurch, dass bei zusammengehörigen Einzelsachen unbeschädigt gebliebene
Einzelsachen im