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Deckungspaket AH815.3 (AH815.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH815.3
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch
Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von (AVBO) Körperschaften öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (AVBO)
an jene Geschäftsstelle zu richten, welche in der Polizze oder deren Nachträgen
als zuständig bezeichnet ist. Die Agenten sind zu deren Entgegennahme nicht berechtigt.
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[...] Übersteigt der Anspruch des Rechtsträgers die Versicherungssumme, so trägt der Versicherer jene
Kosten, deren Höhe von der Anspruchshöhe unabhängig ist, nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zum Anspruche
AVBO76 (AVBO76)
an jene Geschäftsstelle zu richten, welche in der Polizze oder deren Nachträgen
als zuständig bezeichnet ist. Die Agenten sind zu deren Entgegennahme nicht berechtigt.
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[...] Übersteigt der Anspruch des Rechtsträgers die Versicherungssumme, so trägt der Versicherer jene
Kosten, deren Höhe von der Anspruchshöhe unabhängig ist, nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zum Anspruche
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der fondsorientierten Er- und Ablebensversicherungen - 2007 (GBFOLV2007)
bestimmten oder garantierten
Höhe. Investmentfondsanteile sind Wertpapiere deren künftige Werte und Erträge ungewiss sind und deren
Wert auch Null annehmen kann. Bei Kurssteigerungen erzielen Sie Wertzuwächse [...] von Investmentfonds zulassen.
Investmentfondsanteile sind Wertpapiere, deren zukünftige Werte und Erträge ungewiss sind und deren
Wert auch Null annehmen kann. Wir können daher im Falle von für Sie u
Gruppierungserläuterungen (GE9)
nach Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen, sofern
sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluss nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude
Die Vorsorgeversicherung deckt [...] für einen im Schadenfall nötig werdenden
Abbruch stehengebliebener
Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestatteten
Ablagerungsstätte zu verstehen.
E.3. Demontage-