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Arzthaftpflicht (AH824) (AH824)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Ärzte - AH824
Für Ärzte im Sinne des § 52d ÄrzteG / § 26c ZahnärzteG
Die Bestimmungen gelten auch für Dentisten.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherun
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Te002.04.1)
FEUER - Schäden durch Terrorakte (Einschluss) - Te002.04.1
1. EINSCHLUSS VON SCHÄDEN DURCH TERRORAKTE
In Abänderung der vereinbarten Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sind zusätzlich
versicher
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Fe3020.12)
FEUER - Schäden durch Terrorakte (Einschluss) - Fe3020.12
1. EINSCHLUSS VON SCHÄDEN DURCH TERRORAKTE
In Abänderung der vereinbarten Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sind zusätzlich
versichert
AH818 (AH818)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH818
GEMEINDEHAFTPFLICHT
1. Anstelle von Abschnitt B, Z 18 EHVB gilt folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2009.1 (VBFRV2009.1)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Fondsanteile verkauft und
deren aktueller Wert in die Deckungsrückstellung einer nicht-fondsgebundenen Rentenversicherung
übertragen