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Mehrkosten durch behördlich vorgeschriebenen Mehraufwand (TIG009.13)
jeweils 30 % der Entschädigung
für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung gemäß Punkt 1.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Grobe Fahrlässigkeit in der Euro-Kasko (KA1137.13)
vertraglichen Risikoausschlüsse und
Obliegenheiten bleibt von diesem Verzicht unberührt.
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Erweiterte Deckung für Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung (KH1041.16)
Privatpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ohne
der Absicht, Gewinne zu erzielen.
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ImRecht Verein (RS3005.15)
eit im Schadenersatz- und
Strafrechtsschutz gemäß Artikel 19 ARB als mitversichert.
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Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
Mehrkosten, die behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor dem Schadenereignis betreffen.
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