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Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St817)
nachstehende Baubestandteile der versicherten Wohngebäude
der versicherten Liegenschaft(en) bzw. nachstehendes Gebäudezubehör der versicherten Wohngebäude:
Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores, [...] lt von der
Entschädigungsleistung abgezogen.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst, steht
die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme - sofern
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St131)
nachstehende Baubestandteile der versicherten
Wohngebäude der versicherten Liegenschaft(en) bzw. nachstehendes Gebäudezubehör der
versicherten Wohngebäude:
Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores, [...] Polizze ausgewiesene
Erstrisikosumme entschädigt.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst,
steht die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme - sofern nicht
USP-L94.3 (USP-L94.3)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994 FÜR
GEBÄUDE GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN (USP-L94.3)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude gegen Leitungswasserschäden gilt nur im
Anschluß [...] Anschluß an eine Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude gegen Feuer- und Sturmschäden
und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versicherung AG bestehenden aufrechten Unter- [...] gsrohren sowie von geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache
versichert.
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2006)
- Sonstige Gebäudeverglasungen (nicht im Rahmen der Sturmversicherung)
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör
mitversichert: [...] Sturmversicherung und
Versicherung gegen Leitungswasserschäden
1.1.1. GEBÄUDE
Gebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert. Dabei zählen
[...] dient.
11. Untergrenze der Neuwertentschädigung für Gebäude
Für die im Rahmen der AmLand-Versicherung versicherten Gebäude gelten die Allgemeinen Be-
dingungen für die Feu
Vereinbarung zur prämienfreien Rohbaudeckung (ZHR)
Oberösterreichischen Versicherung AG nachzufordern.
Die Bezugsfertigstellung des versicherten Gebäudes ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Es
beginnt damit die Prämienzahlungspflicht des