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Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Er- und Ablebensversicherungen mit Zwischenauszahlungen - 1996 (GBZWK96)
für den Vertrag bezahlt werden.
(3) Der Schlußgewinnanteil ist ein weiterer Gewinnanteil. Berechnungsgrundlage für den Schlußgewinn-
anteil sind die für den Erlebensfall vertraglich vereinbarten Auszahlungen [...] n. Bei Ablauf der Versiche-
rung werden die bis dahin angesammelten Gewinnanteile in die Berechnungsgrundlage miteinbezogen.
§ 6 Wann werden Ihre Gewinnanteile gutgeschrieben?
(1) Der Zinsgewinnanteil [...] Schlußgewinnanteiles (siehe § 5, Abs. 3) auch die
bis dahin angesammelten Gewinnanteile in die Berechnungsgrundlage miteinbeziehen.
(2) Die Verzinsung erfolgt zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres
GB191-94.1 (GB191-94.1)
für den Vertrag bezahlt werden.
(3) Der Schlußgewinnanteil ist ein weiterer Gewinnanteil. Berechnungsgrundlage für den Schlußgewinn-
anteil sind die für den Erlebensfall vertraglich vereinbarten Auszahlungen [...] n. Bei Ablauf der Versiche-
rung werden die bis dahin angesammelten Gewinnanteile in die Berechnungsgrundlage miteinbezogen.
§ 6 Wann werden Ihre Gewinnanteile gutgeschrieben?
(1) Der Zinsgewinnanteil [...] Schlußgewinnanteiles (siehe § 5, Abs. 3) auch die
bis dahin angesammelten Gewinnanteile in die Berechnungsgrundlage miteinbeziehen.
(2) Die Verzinsung erfolgt zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres
GB19194 (GB19194)
für den Vertrag bezahlt werden.
(3) Der Schlußgewinnanteil ist ein weiterer Gewinnanteil. Berechnungsgrundlage für den Schlußgewinn-
anteil sind die für den Erlebensfall vertraglich vereinbarten Auszahlungen [...] n. Bei Ablauf der Versiche-
rung werden die bis dahin angesammelten Gewinnanteile in die Berechnungsgrundlage miteinbezogen.
§ 6 Wann werden Ihre Gewinnanteile gutgeschrieben?
(1) Der Zinsgewinnanteil [...] Schlußgewinnanteiles (siehe § 5, Abs. 3) auch die
bis dahin angesammelten Gewinnanteile in die Berechnungsgrundlage miteinbeziehen.
(2) Die Verzinsung erfolgt zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres
L809 (L809)
L809
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN AUSSERHALB
DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung des Art. 1 Pkt 2. 2. der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen [...] geschlosse-
nen Warmwassersystemen außerhalb des versicherten Gebäudes sowie außerhalb des Versicherungsgrund-
stückes versichert.
Die Ersatzleistung richtet sich nach Art. 8 Pkt 2. 2. AWB. Der K
Gewinnbeteiligung (KA821) (KA821)
der Prämie (inklusive Versicherungssteuer)
- Schäden (inklusive Reserven)
= Bemessungsgrundlage
Von dieser Bemessungsgrundlage werden ...... % rückvergütet.
Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Kalenderjahr