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STURM - Buswartehäuschen und -haltestellen Gemeindegebiet – St3042.22 (St3042.22)
Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten und mit dem Boden
PKW und Anhänger in Gebäuden (St2143.18)
vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Gemäß Art.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmversicherung (AStB) gilt als Versicherungswert der Verkehrswert
Bruchschäden einschließlich Korrosion (LW1128.15)
einschließlich
Korrosion - LW1128.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden einschließlich
Unwetterpaket 2013 (St152)
gilt um EUR
3.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel GaN-06 oder
GaN-02.
2. Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt
Unwetterpaket 2013 (H220)
gilt um EUR
3.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel HaN-06 oder
HaN-02.
2. Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt