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Schul- und Kindergartenunfall (UN1053.16)
Örtlicher Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht
1.1 innerhalb des Schul-, Kindergarten- oder Anstaltsgebäudes oder auf einem dazugehörigen
Gebiet.
1.2 außerhalb dieser örtlichen Bereiche
1.2.1 für Schüler:
KFZ als Handelsware (St3007.12)
gegen die Gefahren gemäß Art. 1, AStB versichert.
Örtlicher Geltungsbereich:
Am Versicherungsort im Gebäude befindlich.
Versicherungswert:
Als Versicherungswert von Kraftfahrzeugen als Handelsware gelten
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen, Bürogeräte (F304) (F304)
mpen,
Gartentorsprech- und Betätigungsanlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
f) Anlagen und Geräte der Info
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo-98)
Sturmversicherung und
Versicherung gegen Leitungswasserschäden
1.1.1. GEBÄUDE
Gebäude sind mit allen Baubestandteilen - ausgenommen Verglasungen aller Art (z.B.: Kunst-
[...] Lüftungs- und Klimaanlagen.
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör
mitversichert:
- fest eingebaute Trennungswände [...] zu den Baubestandteilen auch:
- Blitzschutzanlagen,
- Solaranlagen auf dem Gebäude (im Rahmen der Sturmversicherung nur soweit sie im Dach in-
tegriert sind) einschließlich
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St5131.19)
gelten ausschließlich nachstehende Baubestandteile der versicherten Gebäude
bzw. nachstehendes Gebäudezubehör der versicherten Gebäude:
- Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores;
- Außenfensterbänke [...] Polizze angeführte
Erstrisikosumme entschädigt.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst,
steht die auf der Polizze angeführte Erstrisikosumme - sofern nicht