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Klarstellungsklausel (EC3010.23)
Gebäudezubehör
inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ (idgF.) und der Klausel Fe5120 -
Grundstückseinfriedungen inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ (idgF) gilt für die versicherte
Sparte Extended [...] verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß den in
der Extended Coverage Sparte zugrundeliegenden Bedingungen (idgF):
AStB
AECB
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Mitversicherung von Ableitungsrohren außerhalb der Gebäude (LW3824.15)
LEITUNGSWASSER - MITVERSICHERUNG VON WASSERABLEITUNGEN AUSSERHALB
DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK - LW3824.15
abweichend von Art. 2, Punkt 2 und 3 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen [...] hen
Nebenarbeiten an Wasserableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem
Versicherungsgrundstück ohne Rück-sicht auf die Entstehungsursache versichert. Der
Kostenersatz für das Einziehen
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St1130.15)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
St1130.15
Auf dem Versicherungsgrundstück zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder
ohne Abdeckungen, aufgestellte Whirlpools
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle ohne Wegunfälle (UN1051.16)
Berufsunfälle ohne Wegunfälle - UN1051.16
Ergänzend zu Artikel 17 (Ausschlüsse) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB sind Freizeit-
unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Versichert sind somit [...] Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Bestimmungen des Art.6, Pkt 3 und des Art. 12 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB in
Bezug auf Kinderlähmung, durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis
Schadenersatzbeitrag für jugendliche Lenker (KH1030.22)
der Höhe von € 300,- für jeden
Versicherungsfall zu entrichten.
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander
bzw. zwischen solchen und Sozialversicherungsträgern [...] trägern erbracht wurden, werden hierbei nicht
berücksichtigt.
Der Schadenersatzbeitrag wird auf Grund einer entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig