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Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 1996 (GBERLEE96)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Erlebensversicherungen mit Einmalerlag - 1996
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versi
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.23)
STURM - Regen-, Schnee- und Schmelzwasser - St5101.23
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Abweichend von Artikel 2 Pkt. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB gelten von außen auf
die versicherte
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
STURM - Regen-, Schnee- und Schmelzwasser - St5101.22
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Abweichend von Artikel 2 Pkt. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB gelten von außen auf
die versicherte
Exportschutzklausel (TREXP-08)
TRANSPORT - Exportschutzklausel - TREXP-08
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen
STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne behördliches Kennzeichen in Gebäuden am Versicherungsgrundstück zum Verkehrswert (St3026.22)
STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit
und ohne behördliches Kennzeichen in Gebäuden am Versicherungsort zum
Verkehrswert - St3026.22
1. Allgemein
1.1. Festst