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Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
indirektem Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) und der Besonderen
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (DC-2008.18)
Nicht versichert sind jedoch Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem
Vertrag zugrunde liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024
Schwimmbadtechnik - versicherte Sachen (MB1102.12.18)
Schwimmbadtechnik - versicherte Sachen - MB1102.12
In Ergänzung des Artikel 1 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AMB (Allgemeine
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1060.16)
Gliedertaxe für Ärzte - UN1060.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
Vandalismusschäden an Eingangstüren (DH1416.18)
Vandalismusschäden an Eingangstüren - DH1416.18
In Erweiterung zu Artikel 2 Punkt 4.5. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD leistet der
Versicherer bei Schäden an Haus- oder Wohnungseingangstüren durch V