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Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1061.16)
Gliedertaxe für Ärzte - UN1061.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
Erweiterter Neuwertersatz (LW2830.16)
SSER - Erweiterter Neuwertersatz - LW2830.16
In Erweiterung von Art. 8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gilt vereinbart, dass
bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40
FEUER – Schäden an versicherten Gebäuden durch Anprall unbekannter KFZ auf erstes Risiko – Fe5024.19 (Fe5024.19)
Nebenkosten für Aufräum- Abbruch- und Entsorgungsarbeiten im Sinne des Art. 3
Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB – bis zur Höhe der vereinbarten und auf der
Polizze unter Position Schäden an versicherten
Hobbywerkstätteneinrichtung (DH1710.20)
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In Erweiterung der Deckung für indirekte Blitzschäden gemäß den vereinbarten und dem Vertrag
zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHD) erstreckt
sich der Versi
Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
indirektem Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) und der Besonderen