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Gemeindehaftpflicht ImOrt (AH3818.14)
sinngemäß Anwendung.
3. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht [...] sinngemäß Anwendung.
3. Die für die Freiwillige Feuerwehr handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht
Bauherrnhaftpflichtversicherung - prämienfreie Rohbaudeckung (AH1005.15)
Rohbaudeckung gilt die Bauherrnhaftpflichtversicherung abweichend
von der dem Vertrag zugrunde liegenden Klausel AH1000.15, Punkt 1.2. ohne Einschränkung der
Baukostensumme mitversichert.
- Schäden an
Indirekte Blitzschäden - Grundpaket (Fe2850.16)
Blitzschäden - Grundpaket - Fe2850.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion infolge
Bruchschäden einschließlich Korrosion (LW5806.18)
einschließlich
Korrosion - LW5806.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden an Zu- und A
Dauerinvalidität ab 50 % (UN1019.15)
- Dauerinvalidität ab 50 % - UN1019.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der