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Reparaturverglasungskosten (Gl1212.18)
der Ersatzpflichtige den Schaden weder grob fahrlässig noch
vorsätzlich herbeigeführt hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Reparaturverglasungskosten (Gl1216.18)
der Ersatzpflichtige den Schaden weder grob fahrlässig noch
vorsätzlich herbeigeführt hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe2114.22)
und auf
der Polizze unter dieser Position angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen (UN1050.16)
und
Lyme-Borreliose sowie Impffolgeschäden durch Schutzimpfungen finden keine Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
G230 (Gl1230.18)
der Ersatzpflichtige den Schaden weder grob fahrlässig noch
vorsätzlich herbeigeführt hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1