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Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90) (AFBUB90)
Ereignisse.
Als Sachschaden gilt auch das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache im Zusammenhang
mit einem der vorstehend angeführten Ereignisse.
Der Sachschaden muß sich auf dem [...] die-
sen Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang
steht,
b) soweit sie darin bestehen, daß Bargeld, Wertpapiere und Datenträger [...] versicherten Erzeugungs-, Handels- und sonstigen Dienstleistungsbe-
trieb nicht unmittelbar zusammenhängen (betriebsfremde und außerordentliche Erträge),
b) betriebsfremde und außerordentliche
Mechanischer Außenschutz, durchbruchhemmende Verglasung (ED3004.12)
gegen Hochschieben gesichert oder mit hochwertigen, einge-
bauten Sicherheitsschlössern (nicht Vorhängeschlössern) versehen sind oder aus durchbruch-
hemmender Verglasung mindestens der Widerstandsklasse 1
Rechtsschutz Umdeckungsklausel (RS5001.17)
ngen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sind gesetzlich
geregelt (siehe § 6 Abs. 3 VersVG im Anhang der diesem Vertrag zugrundeliegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung).
Landwirtschaftliche Nutzung (RS1006.15)
Rahmen einer (ehemaligen) Landwirtschaft betrieblich genutzten Motorfahrzeuge
zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, von ihm
gehalten werden, auf ihn zugelassen
GP-LW-95 (GP-LW-95)
Reinigungs-, Schutz-, Demontage- und Remontagear-
beiten, die dem Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenereignis ent-
standen sind und die die versicherten Sachen betreffen;