Suche
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
2. Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke,
Gebäude oder Räumlichkeiten teilweise für Fremdzwecke benützt werden.
3. Für das Auf- und Abbauen von Buden
Veranstalterhaftpflicht (AH459.3) (AH459.3)
2. Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke,
Gebäude oder Räumlichkeiten teilweise für Fremdzwecke benützt werden.
3. Für das Auf- und Abbauen von Buden
Veranstalter (AH459) (AH459)
Abschnitt A, Z. 1., Pkt. 2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten teilweise für Fremdzwecke benützt werden.
3. Für das Auf- und Abbauen von
Veranstalter (AH358) (AH358)
Abschnitt A, Z. 1., Pkt. 2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten teilweise für Fremdzwecke benützt werden.
3. Für das Auf- und Abbauen von
Selbsttätige Brandmeldeanlagen (F51) (F51)
FEUER - Selbsttätige Brandmeldeanlagen - F51
Die in der Polizze bezeichneten Gebäude sind durch eine selbsttätige Brandmeldeanlage
geschützt. Die Anlage muss jederzeit den vom Verband der Versicheru