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Diebstahlklausel für die Transportversicherung von Gütern (TRDI-08)
nicht ersetzt, wenn die versicherten Güter nicht gemäß Pkt. 2
verpackt und verladen wurden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) (MB47.5-03)
die nachträglich vorgenommen werden, sind
Gefahrenerhöhungen gemäß § 23 bis § 31 VersVG.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ersatzwert für Malzvorräte der Brauereien (F45) (F45)
die in Lohnmälzereien nur für den Bedarf seiner eigenen Brauerei fertig-
gestellt sind..."
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Platzsystem II (IU9)
Einlieferung ins Krankenhaus und der Entlassung daraus
zählen hiebei zusammen als ein Tag.
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Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens (FBU133)
mit einer Dauer von höchstens einem Monat innerhalb der
vereinbarten Haftungszeit begrenzt.
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