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Fahrzeugbewachung (AH363) (AH363)
teilen und Fahrzeugzubehör;
3.3 Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als Fahr-
zeugladung.
4. Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419.2)
andteilen und Fahrzeugzubehör;
3.3. Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als Fahr-
zeugladung.
4. Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419.3) (AH419.3)
andteilen und Fahrzeugzubehör;
3.3. Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als Fahr-
zeugladung.
4. Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger
KFZ als Handelsware, Erstrisiko, Wiederbeschaffungswert (ED3006.12)
Reparaturen werden Materialien und Ersatzteile zum
Händler-Einstandspreis
und Arbeitszeit zum aushängenden Stundensatz ohne MwSt. zu 90 % ersetzt.
War der erzielbare Verkaufspreis abzüglich der ersparten
KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (ED3007.12)
Reparaturen werden Materialien und Ersatzteile zum
Händler-Einstandspreis
und Arbeitszeit zum aushängenden Stundensatz ohne MwSt. zu 90 % ersetzt.
War der erzielbare Verkaufspreis abzüglich der ersparten