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LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.19)
auf
der Polizze angeführten Rohrlängen gekürzt.
Subsidiär zu allenfalls bestehenden Gebäude-Leitungswasserversicherungen gelten nachstehend
angeführte Schäden als mitversichert:
1. Frostschäden
Frostschäden
Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.21)
das Wiederauffüllen von Erdreich,
3.1.2. für das Abtragen und Entsorgen kontaminierter Gebäudebestandteile.
3.2. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere für die Wiederherstellung der baulichen
Indirekte Blitzschäden - Var. 4 (Fe3004.15)
elektrischen Teilen von im Gebäude befindlichen haustechnischen Heizungs-, Wasser-b.
versorgungs- und Abwasseranlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Aufzügen.
den mit dem Gebäude verbundenen elektrischen [...] en Gebäude jedoch innerhalb desd.
Versicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen
z.B. - haustechnische Anlagen gemäß Punkt b. - jedoch außerhalb des Gebäudes
Un
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St101)
sofern sie im Zusammenhang mit
Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und Gebäudebestandteilen entstehen
(auch bei Vorhandensein von Provisorien).
3. Schäden durch Auftauarbeiten [...] wenn die Niederschläge
durch das Dach, über Dachrinnen oder Dachablaufrohre in die versicherten Gebäude eingedrungen sind.
Die Entschädigung ist mit der vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen [...] oder andere mittelbare Schäden.
3. Versicherte Sachen
Als versicherte Baubestandteile und Gebäudezubehör gelten ausschließlich folgende Sachen: Malerei,
Tapeten, Innenputz, Bodenbeläge, Wand- und
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (ALa001.18)
Sturmversicherung)
Sonstige Gebäudeverglasungen (nicht im Rahmen der Sturmversicherung)
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör
mitversichert:
fest eingebaute [...] Feuerversicherung, Sturmversicherung und Versicherung gegen
Leitungswasserschäden
1.1.1. GEBÄUDE
Die versicherten Gebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau ver-
sichert. Dabei zählen [...] Versicherungswert für versicherte
Gebäude der NEUWERT (= Neubauwert) oder der ZEITWERT (= Bauwert). Der jeweils
vereinbarte Versicherungswert ergibt sich für die einzelnen Gebäude aus der Polizze.
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