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Verbesserte Gliedertaxe (UN1014.15)
UN1014.15
In teilweiser Erweiterung des Artikels 7, Pkt. 3.2. (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) gelten ausschließlich
nachfolgende
Eingestellte Tiere (AH5811.16)
chutz bezieht sich abweichend von Art. 1 Punkt 2.2 sowie Art. 7 Punkt 10
der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus
2.1. Verlust oder Abhandenkommen fremder
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (St1139.21)
Rohbau - St1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (Fe1139.21)
Rohbau - Fe1139.21
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko zum
Neuwert
Versicherungsbedingungen der Fondsgebundenen Lebensversicherung - 2002 (VBFLV2002)
ärztlichen Untersuchung; findet eine solche nicht statt, mit dem Tag der Antragstellung.
(3) Vertragsgrundlagen sind der Versicherungsschein, der vereinbarte Tarif und die
Versicherungsbedingungen. Soweit [...] Antragstellung.
Für den vorläufigen Sofortschutz berechnen wir keine gesonderte Prämie. Wenn wir aufgrund des
vorläufigen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie [...] stellen wir Ihnen dabei nicht gesondert in Rechnung. Diese werden
nach Maßgabe des Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes von Ihrer Prämie in Abzug gebracht.
(2) Die zur Deckung des Ablebensrisikos