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GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
Botenberaubung außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten
Die Vereinbarung gemäß Pkt. 2 der im Anhang zu den Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungsbedin-
gungen abgedruckten Zusatzbedingungen für
Fahrzeugbewachung (AH464) (AH464)
teilen und Fahrzeugzubehör;
3.3 Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als Fahr-
zeugladung.
4. Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89) (ABH89)
maximal 2 % der Versicherungssumme.
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3. NICHT VERSICHERT SIND:
3.1. Kraftfahrzeuge und Anhänger aller Art, Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör.
3.2. Baubestandteile und G [...] beruhen,
wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang be-
steht.
Artikel 9
Was ist Gegenstand der Versicherung?
Im Versicherungsfall übernimmt [...] Arbeitsweise);
3. Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
Auswirkungen der Atomenergie stehen;
4. Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419) (AH419)
teilen und Fahrzeugzubehör;
3.3 Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als Fahr-
zeugladung.
4. Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger
Reifenhandel (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH421.1)
ndteilen oder Fahrzeugzubehör;
4.4. Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als Fahr-
zeugladung.
5. Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger