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Basisinformationsblatt fondsgebundene Pensionsvorsorge - FONDS4LIFE 2023.2 (PIBLV24601.2023.2)
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn in
der Anlageoption die zugrunde liegenden Vermögensanlagen gekauft oder
verkauft werden. Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds [...] len vorvertraglichen
Informationspflichten nach österreichischem Recht unterscheiden. Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht
die Versicherungssteuer (in der Regel [...] Rückkaufswert insbesondere in den ersten Vertragsjahren unter der Summe der einbezahlten
Prämien liegen. Es fallen keine Stornoabzüge an. Steuerliche Nachteile können entstehen. Bei einer vorzeitigen
Basisinformationsblatt fondsgebundene Kinderpensionsvorsorge - FONDS4LIFE-Kids 2023.2 (PIBLV24603.2023.2)
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn in
der Anlageoption die zugrunde liegenden Vermögensanlagen gekauft oder
verkauft werden. Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds [...] len vorvertraglichen
Informationspflichten nach österreichischem Recht unterscheiden. Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht
die Versicherungssteuer (in der Regel [...] Rückkaufswert insbesondere in den ersten Vertragsjahren unter der Summe der einbezahlten
Prämien liegen. Es fallen keine Stornoabzüge an. Steuerliche Nachteile können entstehen. Bei einer vorzeitigen
Basisinformationsblätter fondsgebundene Kinderpensionsvorsorge (Einmalprämie) - FONDS4LIFE 2023.2 (PIBLV23603.2023.2)
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn in
der Anlageoption die zugrunde liegenden Vermögensanlagen gekauft oder
verkauft werden. Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds [...] len vorvertraglichen
Informationspflichten nach österreichischem Recht unterscheiden. Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht
die Versicherungssteuer (in der Regel [...] Rückkaufswert insbesondere in den ersten Vertragsjahren unter der Summe der einbezahlten
Prämien liegen. Es fallen keine Stornoabzüge an. Steuerliche Nachteile können entstehen. Bei einer vorzeitigen
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronischgesteuerten Maschinen/Anlagen (MB4061.12.18)
Artikel 2 (1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Artikel 1 (4) und Artikel 2 (3) der
dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,
maschinellen Einrichtungen und Apparaten
OÖV-Plus ab 11 % (UN1085.18)
UNFALL - OÖV-Plus ab 11 % - UN1085.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der