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Reine Vermögensschäden (AH416.3) (AH416.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH416.3
REINE VERMÖGENSSCHÄDEN
1. Versicherungsschutz
1.1. Reine Vermögensschäden, die durch Behinderungen als Folge betrieblicher
Arbeitsgemeinschaften des Baugewerbes oder ähnlicher Gewerbe (AH403.2) (AH403.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - ARBEITSGEMEINSCHAFTEN DES BAUGEWERBES ODER
ÄHNLICHER GEWERBE - AH403.2
1. B 3.4 EHVB findet keine Anwendung.
2. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von A 1.1.,
Freischaden-Bonus Vereinbarung (KH1011.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Freischaden-Bonus - KH1011.13
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu
Begünstigte BM-Einstufung mit Zusatzprodukt (KH1101.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Begünstige Bonus-Einstufung - KH1101.13
Ergänzend zu Artikel 15 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB) gilt
Begünstigte BM-Einstufung (STG) (KH1100.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Begünstige Bonus-Malus-Einstufung - KH1100.13
Ergänzend zu Artikel 15 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB)