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Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens (FBU133)
mit einer Dauer von höchstens einem Monat innerhalb der
vereinbarten Haftungszeit begrenzt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Unterbrechungsschäden infolge Zerstörung, Beschädigung oder Abhanden-kommen von Datenträgern, die nicht dupliziert sind (FBU29) (FBU29)
ein Selbstbehalt von 20% des als entschädigungspflichtig errechneten Betrages
vereinbart.
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Begünstigte Konditionen (BB0001.15)
rung, Kooperations-
vereinbarung oder sonst zugrundeliegenden Vereinbarung zu entnehmen.
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DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2015)
jedenfalls die in den ABH unter Artikel 2 angeführten versicherten Gefahren und Schäden.
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Radioaktive Isotope (TIG012.13)
aufgrund behördlicher Anordnung wegen eines Schadens durch
radioaktive Isotope anfallen.
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