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Selbsttätige Brandmeldeanlagen (FBU51) (FBU51)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU51
Selbsttätige Brandmeldeanlagen
Die in der Polizze bezeichneten Gebäude sind durch eine selbsttätige Brandmeldeanlage
geschützt. Die
Anlage muß jederzeit den vom Verband
Grundstückseinfriedungen und definierte Außenanlagen (St1122.24)
AStB
an, am Versicherungsgrundstück nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbundenen
baulichen Einfriedungen und/oder lebenden Gartenzäunen an der Grundstückgrenze
Außenanlgen (Fe1121.24)
werden)
an, am Versicherungsgrundstück nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbundenen
baulichen Einfriedungen und/oder lebenden Gartenzäunen unmittelbar an der
Grun
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2008)
- Sonstige Gebäudeverglasungen (nicht im Rahmen der Sturmversicherung)
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör
mitversichert: [...] Sturmversicherung und
Versicherung gegen Leitungswasserschäden
1.1.1. GEBÄUDE
Gebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert. Dabei zählen
[...] den Baubestandteilen auch:
- Blitzschutzanlagen,
- Solaranlagen auf dem Gebäude einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der
Sturmversicherung)
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo-2008)
- Sonstige Gebäudeverglasungen (nicht im Rahmen der Sturmversicherung)
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör
mitversichert: [...] Sturmversicherung und
Versicherung gegen Leitungswasserschäden
1.1.1. GEBÄUDE
Gebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert. Dabei zählen
[...] den Baubestandteilen auch:
- Blitzschutzanlagen,
- Solaranlagen auf dem Gebäude einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der
Sturmversicherung)