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Haftung während der Gewährleistungsfrist (Extended Maintenance) BW-S5 (BW-S5)
bauvertraglich vereinbarten Verpflichtungen (Wartung, Gewährleistung) durchführt verursacht
werden.
- deren Ursache während der versicherten Bauzeit (vor der Übernahme durch den Auftraggeber)
auf dem Versi
Garagen, Servicestationen (Schäden an Fahrzeugen) (AH420.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420.2
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT SERVICETÄTIGKEITEN;
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen g
Garagen, Servicestationen; Schäden an Fahrzeugen (AH420.3) (AH420.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH420.3
GARAGEN, SERVICESTATIONEN UND TANKSTELLEN MIT SERVICETÄTIGKEITEN;
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelte
ImOrt komplett (IO001)
gerichtliche Erkenntnis zu
überlassen und über die bereits durchgeführten Betreibungsmaßnahmen und deren Ergebnisse zu
informieren.
4. Versicherungsschutz besteht subsidiär, sofern nicht anderweitig
VersVG94§6 (VersVG94§6)
§ 6 (1) Ist im Vertrag bestimmt, daß bei Verletzung einer Obliegenheit, die vor dem Eintritt des
Versicherungsfalles dem Versicherer gegenüber zu erfüllen ist, der Versicherer von der Verpflichtun