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Indirekte Blitzschäden (Fe1164.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden - Fe1164.15
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags an folgenden
Unwetterpaket 2013 (St152)
Erdbeben) gilt um EUR
3.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel GaN-06 oder
GaN-02.
2. Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen
Unwetterpaket 2013 (H220)
Erdbeben) gilt um EUR
3.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel HaN-06 oder
HaN-02.
2. Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen
Versicherungsbedingungen der aktienindexgebundenen Erlebensversicherung - 1997 (VBEVA97)
Sie sechs Wochen lang gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Antrag-
stellung.
(3) Vertragsgrundlage sind die Lebensversicherungsurkunde, der vereinbarte Tarif und die Versiche-
rungsbedingungen [...] kaufswert.
§ 9 Wie umfassend ist Ihr Versicherungsschutz?
(1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versi-
cherungsfall beruht.
Wird Österreich in k [...] Statt einer Gewinnbeteiligung ist Ihr Versicherungsvertrag gemäß § 1a an den Wertsteigerungen der
zugrunde liegenden Kapitalanlagen beteiligt.
§ 20 entfällt
§ 21 entfällt
§ 22 entfällt
- Seite 4 von
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 2004 (VBDDZ2004)
Versicherung liegt vor, wenn die
versicherte Person vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters aufgrund von Krankheit oder Unfall,
die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft und vollständig außerstande [...] der jeweils geltenden Fassung des
Strahlenschutzgesetzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines Versicherungsfalles
veranlasst waren, verursacht werden;
d) durch widerrechtliche Handlungen [...] Krankheit oder Kräfteverfall, vorsätzliche Selbstverletzung,
missbräuchlichen Drogenkonsum oder aufgrund versuchten Selbstmords,
g) direkt oder indirekt durch AIDS oder eine HIV-Infektion.
(3) Ohne