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Premium (UN1070.18)
UNFALL - Premium - UN1070.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invali
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.19)
Erweiterungspaket 2
AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion infolge
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen (Auflösungswert) (KA1020.25)
für den Schadenfall Deckung bietet, neben der Leistung gem. Art. 5.1.2. der
dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-
Kaskoversicherung (AKKB) auch eine allfällige Differenz
Basisinformationsblatt fondsgebundene Pensionsvorsorge (Einmalprämie) - FONDS4LIFE 2023.2 (PIBLV23601.2023.2)
len vorvertraglichen
Informationspflichten nach österreichischem Recht unterscheiden. Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht
die Versicherungssteuer (in der Regel [...] Rückkaufswert insbesondere in den ersten Vertragsjahren unter der Summe der einbezahlten
Prämien liegen. Es fallen keine Stornoabzüge an. Steuerliche Nachteile können entstehen. Bei einer vorzeitigen [...] handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn in
der Anlageoption die zugrunde liegenden Vermögensanlagen gekauft oder
verkauft werden. Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds
Basisinformationsblatt fondsgebundene Pensionsvorsorge - FONDS4LIFE 2023.2 (PIBLV24601.2023.2)
handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn in
der Anlageoption die zugrunde liegenden Vermögensanlagen gekauft oder
verkauft werden. Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds [...] len vorvertraglichen
Informationspflichten nach österreichischem Recht unterscheiden. Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht
die Versicherungssteuer (in der Regel [...] Rückkaufswert insbesondere in den ersten Vertragsjahren unter der Summe der einbezahlten
Prämien liegen. Es fallen keine Stornoabzüge an. Steuerliche Nachteile können entstehen. Bei einer vorzeitigen