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Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Tarife 191 und 192 - 1995 (GB19195)
für den Vertrag bezahlt werden.
(3) Der Schlußgewinnanteil ist ein weiterer Gewinnanteil. Berechnungsgrundlage für den Schlußgewinn-
anteil sind die für den Erlebensfall vertraglich vereinbarten Auszahlungen [...] n. Bei Ablauf der Versiche-
rung werden die bis dahin angesammelten Gewinnanteile in die Berechnungsgrundlage miteinbezogen.
§ 6 Wann werden Ihre Gewinnanteile gutgeschrieben?
(1) Der Zinsgewinnanteil [...] Schlußgewinnanteiles (siehe § 5, Abs. 3) auch die
bis dahin angesammelten Gewinnanteile in die Berechnungsgrundlage miteinbeziehen.
(2) Die Verzinsung erfolgt zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres
Extended Coverage - Schadensuchkosten bei plötzlich auftretender Feuchtigkeit (EC3007.22)
Versicherte Gefahren
In Erweiterung bzw. Klarstellung von/zu Art. 1 Pkt. 1.7 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung [...] können.
2. Versicherte Schäden
In Erweiterung bzw. Ergänzung von/zu Art. 1 Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung [...]
3. Versicherte Kosten
3.1. In Erweiterung bzw. Ergänzung von/zu Art. 3 Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung
Besondere Vereinbarung Erweiterter Deckungsumfang (CMR3008.25)
-- je
Schadenfall;
6.3. bis zu einem Betrag von EUR 3.000,-- je Schadensfall die Mehrkosten, die aufgrund eines
entgeltlichen Beförderungsvertrages dadurch entstehen, dass im Zuge der vom
Versicherungsnehmer [...] mitversicherten Unternehmen aufgewendet werden mussten zur Verhütung eines
weiteren Schadens, für den er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hätte in Anspruch genommen
werden können, begrenzt jedoch mit dem sich [...] stbetrag, maximal jedoch EUR 5.000,-- je Schadensfall.
7. Für Haftpflichtansprüche aus Schäden aufgrund von Beförderungen innerhalb Deutschlands,
für die der Versicherer eine Versicherungsbestätigung
Prämienbegünstigung für Oldtimer in der Kfz-Haftpflicht (KH1025.13)
mienbegünstigung - KH1025.13
Diesem Vertrag liegt eine begünstigte Prämienkalkulation zugrunde, welche aufgrund des im
Versicherungsantrag bekannt gegebenen Verwendungszwecks „Oldtimer“ erfolgt.
Beim
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen (UN1050.16)
Berufsunfälle mit Wegunfällen - UN1050.16
Ergänzend zu Artikel 17 (Ausschlüsse) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB sind Freizeit-
unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Versichert sind somit [...] nach Unfall) veranlasst wurde.
Die Bestimmungen des Art.6, Pkt 3 und des Art. 12 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB in
Bezug auf Kinderlähmung, durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis