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Modell Grundschutz (U833.6)
ung (AUVB), wobei zur Bemessung der Versicherungsleistung die einfache
Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) wird wie folgt abgeändert:
Beträgt [...] le wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (AUVB) ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%, wird
Kosmetische Operationen (UN1013.15)
Pkt. 1 und 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (AUVB).
Ästhetische Verunstaltung
Entsteht innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet als Folge [...] eine
Leistung für Dauernde Invalidität gemäß Artikel 7, Punkt 2 der dem Vertrag zugrundeliegenden
AUVB besteht.
In Single & Kind-Unfall, der Familien- und Partner-Unfallversicherung sowie in der Kollektiv-
Modell Standardschutz (U834.6)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
wird folgendes vereinbart:
Beträgt [...] den Gesamtkörperwert.
Artikel 18, Pkt. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt
geändert:
Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall bestanden
Progression Kollektivunfallvers. ab 11% (U1002.1.11)
erung (AUVB), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
U836 (U836)
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallver-
sicherung (AUVB 2001) wird folgendes vereinbart: Beträgt der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. we-
niger als 50 [...] des
Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001). Die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
[...] Artikel 18, Pkt. 3 und des Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
2001) wird wie folgt geändert: Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor dem Unfall be-