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Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2013)
Nicht versichert sind, auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses
1. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;
2. Schäden durch Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2013)
Versicherungsort;
7. Schäden durch Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung);
8. Schäden durch Brand, Explosion oder Austreten von Leitungswasser.
Schäden, die durch die Anwendung von Sprengmitteln bei
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2015.1)
die Umstände es gestatten, die Weisungen des Versicherers
einzuholen und zu befolgen.
Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl und Diebstahl sind unverzüglich der2.
nächsten Sicherheitsdienststelle
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) (AOETB2011)
Luftfahrzeugen/Flugkörpern bzw. ihrer Teile oder Ladung
i) Einsturz von Lagergebäuden und Brücken
j) Brand, Blitzschlag, Explosion
k) Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2013) (AECBU2013)
behördlichen Maßnahmen;
3.5. Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung;
3.6. Brand, Explosion und Flugzeugabsturz, ausgenommen im Zusammenhang mit Inneren
Unruhen (gemäß Artikel 2,