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Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2013)
verursachten Rückstau.
15. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
16. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.
17. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Komfortschutz (LPKF-98) (LPKF-98)
deren weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt zu überwachen.
Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinn dieser Sicherheitsvorschrift [...] Inventar, Erntefrüchte, Viehbestand und Vorräte zum Zeitwert
mitversichert.
8. Waldbrand
Der Waldbestand ist gegen Brand und zündenden Blitzschlag bis ATS 50.000,-- (EUR 3.633,64) auf er-
stes Risiko [...] geraucht werden; diese Räume dürfen auch nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung (AHoKF-98)
deren weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt zu überwachen.
Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinn dieser Sicherheitsvorschrift [...] Erntefrüchte, Viehbestand und Vorräte zum Zeitwert
mitversichert.
8. Waldbrand
Der Waldbestand ist gegen Brand und zündenden Blitzschlag bis ATS 50.000,-- (EUR 3.633,64) auf er-
stes Risiko [...] geraucht werden; diese Räume dürfen auch nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2013)
Nicht versichert sind, auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses
1. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;
2. Schäden durch Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2013)
Versicherungsort;
7. Schäden durch Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung);
8. Schäden durch Brand, Explosion oder Austreten von Leitungswasser.
Schäden, die durch die Anwendung von Sprengmitteln bei