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UPB-ED-95 (UPB-ED-95)
summe für Einrichtung und Vorräte begrenzt ist.
2.4.2. Die Vereinbarung gemäß Pkt. 2 der im Anhang zu den Allgemeinen Einbruch-Diebstahlversiche-
rungsbedingungen abgedruckten Zusatzbedingungen
Kfz-Rechtsschutz für den Fuhrpark (RS3002.15)
Der Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz für sämtliche Motorfahrzeuge zu Lande
sowie Anhänger, die in seinem Eigentum stehen, von ihm gehalten werden, auf ihn zugelassen
oder von ihm geleast
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.19)
ndteilen oder Fahrzeugzubehör;
4.4. Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als
Fahrzeugladung.
5. Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (ZHSt16)
oder Türen.
2. Schäden durch Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, sofern sie im Zusammenhang mit
Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und Gebäudebestandteilen
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (DH1205.15)
Dachluken oder Türen.
2. Schäden durch Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, sofern sie im
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen