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Einbruchdiebstahl - Mechanischer Außenschutz - ED3004.19 (ED3004.19)
gewerblichen und sonstigen Betrieben
(ED3022.19) befinden sich die Versicherungsräumlichkeiten in einem Gebäude massiver Bauart.
Unter massive Bauart gelten: Außenwände vom Erdniveau bis zur Dachunterkante bestehen
ZuHaus-Standardschutz (ZH-06)
Warmwasserbereitungsanlagen,
- Aufzüge.
4.2. Gebäudezubehör
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör mitver-
sichert:
- fest eingebaute [...] schriftlich gekündigt werden.
4. ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR WOHNGEBÄUDE
UND SONSTIGE ZIVILE OBJEKTE:
4.1. Baubestandteile
Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen - ausgenommen Verglasungen [...] Räume nicht schuldhaft verzögert.
Als Mietwert gilt der gesetzliche ortsübliche Mietzins für Gebäude/Wohnungen gleicher Art, Größe und
Lage.
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Ergänzende Bedingungen (ZH-02)
Warmwasserbereitungsanlagen,
- Aufzüge.
4.2. Gebäudezubehör
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör mitver-
sichert:
- fest eingebaute [...] schriftlich gekündigt werden.
4. ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR WOHNGEBÄUDE
UND SONSTIGE ZIVILE OBJEKTE:
4.1. Baubestandteile
Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen - ausgenommen Verglasungen [...] Räume nicht schuldhaft verzögert.
Als Mietwert gilt der gesetzliche ortsübliche Mietzins für Gebäude/Wohnungen gleicher Art, Größe und
Lage.
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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall (MB3007.12)
ersatz-
pflichtigen Schadenfall dadurch entstehen, dass versicherte Sachen und mitversicherte
Gebäudebestandteile (gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl.
417/92) zu gefährlichem
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12)
ersatzpflichtigen Schadenfall dadurch entstehen, dass versicherte Sachen und mitversicherte
Gebäudebestandteile (gemäß Abfallwirtschaftsgesetzt (AWG) BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl.
417/92) zu gefährlichem