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Dauerinvalidität ab 50 % (UN1019.15)
UNFALL - Dauerinvalidität ab 50 % - UN1019.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
ZuHaus-Superschutz (ZHS-06)
HAUS-
- 1 -
1
UND GRUNDBESITZ
3.1.1. Wertanpassung nach dem Baukostenindex (BKI):
3.1.1.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich [...] Versicherungsverträgen (Feuer-,
Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz). Der Abschluß dieser
Versicherungsverträge (Sparten) ist obligatorisch, wobei (eine) einzelne [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsver-
trages/-verträge bzw. Interesses
VersVG§12 (VersVG§12)
Entscheidung des Versicherers gehemmt, die zumindest mit
der Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und gesetzlichen oder vertrag-
lichen Bestimmung begründet ist. Nach zehn Jahren
Indirekte Blitzschäden - Melkroboter (Fe2855.20)
Indirekte Blitzschäden - Melkroboter - Fe2855.20
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Unterversicherungsverzicht (MB44-03)
Neuanschaffung, einschließlich der Kosten für Fracht, Zoll und
Montage, den Versicherungssummen zugrunde gelegt wurden (vgl. Art.4(1) der Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, ma