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Erweiterter Neuwertersatz (DH1721.15)
r Neuwertersatz - DH1721.15
1. In Ergänzung von Artikel 8 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH gilt vereinbart,
dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden und für den darin befindlichen Woh
Schutzengel Unfall (KS1501.21)
die erst- oder einmalige Ausübung.
Artikel 8 - Obliegenheiten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1 - Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.21)
die erst- oder einmalige Ausübung.
Artikel 8 - Obliegenheiten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1 - Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen
Schutzengel Unfall (KS1501.16)
die erst- oder einmalige Ausübung.
Artikel 8 - Obliegenheiten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1 - Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.16)
die erst- oder einmalige Ausübung.
Artikel 8 - Obliegenheiten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles [...] Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen des [...] Artikel 5 Örtlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Leistungen
Artikel 7 Risikoausschlüsse
Artikel 8 Obliegenheiten
Artikel 1 - Gegenstand und Umfang der Versicherung
1. Versicherungsschutz wird im jeweiligen