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Ergänzende Bedingungen zur Kunstversicherung (TRKU-06)
Vereinbarung erlischt der Versicherungsschutz in der neuen Wohnung
jedoch nach 90 Tagen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 3
§ 8 Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall [...] erstattet.
Die gewählte Versicherungssumme gilt als „Fixe Taxe“ (siehe auch § 57 VersVG)
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 2 / 3
Es wird empfohlen zur Bestimmung der Versich [...] aktuellen
Verhältnissen anzupassen.
Siehe auch § 5 Abs. (6) dieser „Ergänzenden Bedingungen“
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 3 / 3
Durchgehender Schichtbetrieb (F170)
hung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) dar.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Betriebsstillegung (FBU122)
führt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungsfreiheit des
Versicherers.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Durchgehender Schichtbetrieb (FBU170)
hung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) dar.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Betriebsstilllegung F122 (F122)
führt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungsfreiheit
des Versicherers.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1