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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12.18)
ersatzpflichtigen Schadenfall
dadurch entstehen, dass versicherte Sachen und/oder mitversicherte Gebäudebestandteile
(gemäß Abfallwirtschaftsgesetzt (AWG) BGBl. 325/90 in der Fassung BGBl. 417/92) zu
gefährlichem
Innere Unruhen, böswillige Beschädigung Wohnungsinhalt (DH1726.21)
verursacht werden
- vom Versicherungsnehmer selbst;
- von Bewohnern oder Mietern der versicherten Gebäude;
- von fremden Personen, deren Aufenthalt vom Versicherungsnehmer, seinen Bewohnern oder
Mietern
Baustoffe und Baugeräte (ZHF19)
nicht fix montierte bzw. noch nicht mit dem Gebäude verbundene Baustoffe und Baumaterialien so-
wie Baugeräte sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme auch am Versicherungsgrundstück mitversi-
chert
Solaranlage am Gebäude (L815)
LEITUNGSWASSER L815
SOLARANLAGE
Abweichend von Art. 2, Punkt 7 der AWB sind Schäden an oder durch wasserführende Solaranlagen mit-
Ausschluß von Scheiben vermieteter Räumlichkeiten (Gl1019.15)
GLAS - Gebäudeglaspauschalversicherung, nicht versicherte Scheiben -
Gl1019.15
Abweichend von den Besonderen Bedingungen für die Gebäudeglaspauschalversicherung sind
Scheiben, die zu vermieteten Räu